Parken, aber richtig!
Halten und Parken muss man immer in Fahrtrichtung und natürlich am Straßenrand, mit Ausnahme von Einbahnstraßen. Das alles sind ziemlich bekannte Regelungen rund um das Parken. Ein paar andere Fragen zu diesem Thema sind oft nicht ganz so klar...
Also achten Sie bitte umsichtig wo und wie Sie Ihr Fahrzeug richtig abstellen, um im Ernstfall nicht unsere Arbeit behindern. UNs können wertvolle Minuten verloren gehen und es drohen neben einem Bußgeld auch die Abschleppkosten, wenn das Fahrzeug abgeschleppt werden
Wo ist das Parken unzulässig und verboten:
- Feuerwehranfahrtszonen
- vor und hinter Kreuzungen und Einmündungen bis zu 5 m von den Schnittpunkten der Fahrbahnkanten
- auf schmalen Fahrbahnen (es muss eine Restbreite von mind. 3 m verbleiben)
- über Schachtdeckeln und anderen Verschlüssen
- vor Grundstücksein- und -ausfahrten
- vor Bordsteinabsenkungen